Checkliste für die Kursplanung 2025 in Kloster Arenberg
Abzusenden bis spätestens 30.04.2024

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Hinweis:

Urheberrechtlich geschützte Texte dürfen nicht ohne Einräumung eines Nutzungsrechtes durch den Berechtigten (den Autor oder den Verlag) veröffentlicht werden. Werke (zum Beispiel Gedichte) genießen nach § 64 Urheberrechtsgesetz bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers Urheberschutz. Nach Ablauf von 70 Jahren nach dem Tod der UrheberIn dürfen Gedichte ohne Einholung eines Nutzungsrechts (jedoch mit Angabe des Namens des Autors) veröffentlicht werden.

Kleinzitate sind auszugsweise Zitate, z. B. einzelne Sätze oder Gedankengänge. Kleinzitate dürfen weiterreichend verwendet werden, wobei der Zitierzweck erkennbar sein muss. Weiterhin muss der Umfang des Zitats dem Einsatzzweck angemessen sein. Hierbei kann man sich folgende Faustregel merken: Aus einem umfangreichen Werk darf mehr, aus einem weniger umfangreichen Werk entsprechend weniger zitiert werden.

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