Gästehaus Kloster Arenberg (nachfolgend kurz als „KA“ bezeichnet)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Gastaufnahmevertrag des Gästebetriebs

Wir bevorzugen das Gespräch von Mensch zu Mensch. Die stete Beschleunigung im Geschäftsleben veranlasst uns jedoch, die Spielregeln unserer Gast-/Gastgeberbeziehung auch in schriftlicher Form festzuhalten

Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmern zu Beherbergung, sowie alle für den Gast erbrachte Leistungen und Lieferungen durch KA.

2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als zu Beherbergungszwecken sind nicht zulässig.

3. Geschäftsbedingungen des Gastes bedürfen der vorherigen Zustimmung von KA.

Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch KA zustande. KA steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind KA und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er KA gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag, sofern KA eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. KA haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.

5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Gästebetriebs auch bei Verletzungen von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung

1. KA ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Im Übernachtungspreis sind 3 Hauptmahlzeiten enthalten, beginnend mit dem Abendessen am Anreisetag. Am Abreisetag ist – abweichend von vorgenannter Regelung – jedoch die Mittagsverpflegung nicht im Übernachtungspreis enthalten.

3. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Gästebetriebs zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Gästebetriebs an Dritte.

4. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von KA allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann KA den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.

5. Die Preise können ferner durch KA geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Gästebetriebs oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und KA dem zustimmt.

6. Rechnungen des Gästebetriebs ohne Fälligkeitsdatum sind sofort zu begleichen.

Im Ausnahmefall und unter vorheriger Genehmigung der Verwaltungsleitung ist eine Zahlung binnen 8 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. KA ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist KA berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

7. KA ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach unter der Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

8. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Gästebetriebs aufrechnen oder mindern.

Rücktritt des Gastes

1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit KA geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Gästebetriebs. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges durch KA oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

2. Sofern zwischen KA und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Gästebetriebs auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber KA ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Gästebetriebs oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

3. Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat KA die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

4. KA steht es frei, den ihm entstandenen und vom Gast zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren (gilt auch für Gruppenbuchungen). Der Gast ist dann verpflichtet, nachfolgend aufgeführte Kosten für die Übernachtung zu zahlen:

a) bis zum 31. Tag vor Ankunft: Kostenfreier Rücktritt

b) weniger als 31 Tage vor Ankunft: 10% der Kosten, mind. 30,-€

c) weniger als 21 Tage vor Ankunft: 20% der Kosten

d) weniger als 14 Tage vor Ankunft: 50% der Kosten

5. Ausnahmen von der Standardregelung: Referentenhonorare (Kurse):

a) Rücktritt ab dem 30. Tag vor Kursbeginn: 50 % des Referentenhonorars

b) Rücktritt ab dem 14. Tag vor Kursbeginn: 100 % des Referentenhonorars

Dem Gast steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der KA entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

Rücktritt durch KA

1. Sofern der Rücktritt des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist KA in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurück zutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage KAs auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von KA gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist KA ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist KA berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außer ordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:

• höhere Gewalt oder andere von KA nicht zu vertretenden Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen

• Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden

• KA begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Gästebetriebs in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich des Gästebetriebs zuzurechnen ist

• ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt

4. KA hat den Gästen von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5. Bei berechtigtem Rücktritt des Gästebetriebs entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer KA spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.

4. Für Schlüsselverlust und deren Ersatzbeschaffung haftet der Gast.

Haftung des Gästebetriebs

1. KA haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmangel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Gästebetriebs zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Gästebetriebs auftreten, wird KA bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Für eingebrachte Sachen haftet KA dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,00, sowie für Geld und Wertgegenstände bis € 500,00. Geld und Wertsachen können bis zu einem Höchstwert von € 3.000 in einem Tresor von KA aufbewahrt werden. KA empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich KA Anzeige macht (§ 703 BGB).

3. Für die unbeschränkte Haftung des Gästebetriebs gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

4. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Klosterparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Klostergrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet KA nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Gästebetriebs.

5. Weckaufträge werden von KA mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

6. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. KA übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingen für die Aufnahme in KA sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von KA.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufm. Verkehr der Sitz von KA. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz von KA.

4. Es gilt deutsches Recht.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Aufnahme in KA unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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