Spenden für Kloster Arenberg

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Finanz­ielle Unter­stütz­ung für einen Aufenthalt


Wir möchten, dass Sie kommen.

Herzlichen Dank für Ihr Interesse an einem Aufenthalt im Kloster Arenberg. Sie haben diesen Link gewählt, da Ihre finanzielle Situation es nicht zulässt, einen auch nur kurzen Aufenthalt in Kloster Arenberg zu buchen.

Sehr gerne möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, das ganzheitliche Angebot von Kloster Arenberg wenigstens für ein paar Tage in Anspruch zu nehmen. Schildern Sie mir dazu bitte nur kurz Ihre persönliche Situation, die Sie derzeit daran hindert, einen Aufenthalt in Kloster Arenberg ganz oder teilweise zu finanzieren; ich werde Ihnen zeitnah per E-Mail antworten. Ihr Anliegen wird von mir vertraulich behandelt.

Es grüßt Sie herzlich

Bernhard Grunau
Leitung Gästehaus Kloster Arenberg

E-Mail: grunau@kloster-arenberg.de

Einen bezuschussten Aufenthalt planen. So geht’s:

Wie kann ich einen Zuschuss beantragen?

Schreiben Sie eine E-Mail an Bernhard Grunau, den Leiter des Gästehauses Kloster Arenberg.

  • Wichtig! – Schreiben Sie die E-Mail bitte, bevor Sie einen Aufenthalt am Empfang buchen! Im Nachgang einer bereits erfolgten Buchung kann eine Bezuschussung nicht mehr erfolgen.
  • Beschreiben Sie kurz den Grund, aus dem Sie sich den Aufenthalt nicht leisten können. Es braucht keine besondere Notlage zu sein und Sie müssen keinerlei Nachweise erbringen. Die Vorlage von Unterlagen (behördliche Papiere, Bescheide über staatliche Unterstützungsleistungen etc.) ist ausdrücklich nicht gewünscht. Wir vertrauen Ihnen.
  • Nennen Sie den Zeitraum, in dem Sie bei uns Urlaub machen wollen. Und bitte nennen Sie noch einen Alternativzeitraum für den Fall, dass es zu ihrem 1. Wunschtermin nicht klappt.
  • Teilen Sie uns bitte mit, welchen Eigenanteil Sie leisten können.

Herr Grunau wird Ihre Angaben absolut vertraulich behandeln und sich zeitnah bei Ihnen melden. Der Inhalt Ihrer E-Mail wird auch nicht an unseren Empfang weitergeleitet.

Eigentlich ist es mir peinlich, finanzielle Unterstützung zu beantragen.

Das geht wohl den meisten so. Kein schönes Gefühl! Wir freuen uns für Sie, wenn Sie es trotzdem schaffen, sich an uns zu wenden.

Vielleicht hilft es Ihnen zu wissen, dass der Solidaritätsfonds im Jahr 2010 eigens für diesen Zweck gegründet wurde: Menschen, die es sich aus eigenen Mitteln nicht leisten können, einen Aufenthalt im Kloster Arenberg zu ermöglichen.

Wir wissen, dass das Geld weitgehend ungerecht verteilt ist und dass gerade diejenigen, die nicht so viel davon haben, oft schwere Lasten zu tragen haben. Gerade ihnen wünschen wir die Ruhe, den Frieden und die Kraft, die vom Arenberg ausgeht.

Sie können sich ehrlich sicher sein, dass während Ihres  Aufenthaltes niemand außer Herr Grunau und in seiner Vertretung Frau Hierold (Verwaltungsleiterin) wissen werden, dass Ihr Aufenthalt bezuschusst ist. Erst beim Auschecken sehen die Mitarbeiterinnen vom Empfang, dass es eine besondere Abrechnungsmodalität gibt.

Also: Trauen Sie sich! Sie werden es sicher nicht bereuen.

Wie lange kann ich bleiben?

Ein bezuschusster Aufenthalt ist „im Normalfall“ auf maximal 3 Nächte begrenzt.

Nicht möglich ist, dass Sie sich 3 Nächte bezuschussen lassen und den Aufenthalt aus eigenen Mitteln verlängern.

Das gilt nicht für die Teilnahme an Kursen, Gruppenreisen oder andere Ausnahmen.

Ich möchte an einem Kurs teilnehmen. Ist dieser auch bezuschussungsfähig?

Die Bezuschussung eines Kurses ist grundsätzlich auch möglich. Allerdings beschränkt sich der max. Gesamtzuschuss im Einzelfall auf die Höhe des Übernachtungsentgeltes von drei Übernachtungen in der Zimmerkategorie II.

Wir wollen als Gruppe Urlaub in Kloster Arenberg machen. Manche unter uns können sich den Aufenthalt nicht leisten. Was ist zu tun?

Bei Gruppen, insbesondere aus dem kirchlichen/sozialen Bereich, können nur einzelne Teilnehmer:innen der Reisegruppe, die andernfalls nicht mitreisen könnten, bezuschusst werden.

In diesem Fall stellt die betreffende Person die Anfrage. Ein Veranstalter kann diese Zuschussanfrage nicht stellvertretend für die betreffende Person stellen. Eine pauschale Bezuschussung von Gruppenreisen ist leider nicht möglich.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Grundsätzlich ist die Höhe des Zuschusses nicht begrenzt. Wahrscheinlich können und wollen Sie aber einen Eigenanteil leisten. Bitte geben Sie bei der Kontaktaufnahme an, wie hoch Ihr Eigenanteil sein wird.

Sie können keinen Eigenanteil leisten? – Dann wird Ihr Aufenthalt vollständig aus dem Solidaritätsfonds finanziert.

Wie oft kann ich einen Zuschuss beantragen?

Grundsätzlich 1 Mal im Jahr. Eine (wiederholte) Förderung ist jedoch generell frühestens 12 Monate nach einem Aufenthalt (ob gefördert oder nicht) möglich. Von dieser Regel gibt es von Fall zu Fall sorgfältig bedachte Ausnahmen.

Kann ein bislang voll zahlender Gast auch einen Zuschuss beantragen?

Selbstverständlich! Wir wollen Sie als Gast doch nicht verlieren, nur, weil sich Ihre Lebenssituation verändert hat. Fassen Sie sich ein Herz und fragen Sie an!

Gibt es Einschränkungen bei einem bezuschussten Aufenthalt?

Nein. Sie können unser vielfältiges Angebot in vollem Umfang nutzen. Die einzige Besonderheit ist, dass wir vorzugsweise die Zimmer der Kategorie II vergeben; eine höhere Zimmerkategorie können Sie bei bezuschussten Aufenthalten nicht buchen – auch nicht gegen Aufpreis.

Ich weiß nicht, ob ich einen Zuschuss beantragen soll. Andere haben es sicher noch nötiger als ich.

Scheuen Sie sich auch aus diesem Grund nicht, einen Zuschuss zu erfragen. Natürlich sind die Mittel begrenzt. Aber dank unserer Spender:innen konnten wir bisher in den allermeisten Fällen allen Antragsteller:innen positive Zusagen geben.

Ich will keinen Zuschuss beantragen. Ich finde die Idee gut und will spenden.

Vielen Dank, dass Sie anderen einen Aufenthalt im Kloster Arenberg ermöglichen wollen. Das freut uns sehr.

Hier können Sie spenden.

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