Wir schützen Sie-
Sie schützen uns.
Verehrte Gäste von Kloster Arenberg, mittlerweile sind im öffentlichen Raum – zuletzt mit dem Fall der Maskenpflicht im Fernreiseverkehr Anfang Februar 2023 – alle Schutzvorkehrungen zur Vermeidung einer SARS-CoV-2-Infektion gefallen. Dieser Entwicklung möchten wir auch in unserem Hause Rechnung tragen, so dass nur noch bei Einzelanwendungen im Vitalzentrum – und dort auch nur auf expliziten Wunsch des Gastes – Schutzmaßnahmen getroffen werden. Das Wohl unserer Gäste liegt uns weiterhin am Herzen und wir hoffen, dass Sie auch im Übergang in eine endemische Phase des Coronavirus weiterhin gut durch die Zeit kommen.
BESONDERHEITEN WÄHREND DER CORONA-PANDEMIE
Sollten Sie Fragen haben, die Sie auf dieser Seite nicht beantwortet finden, zögern Sie bitte nicht, das Empfangsteam von Kloster Arenberg anzusprechen.
Isolationspflicht bei Infektion mit SARS-CoV-2
Anstelle der Isolationspflicht gilt bei Infektionen mit SARS-CoV-2 im Bundesland Rheinland-Pfalz ab Samstag, 26. November 2022, 00.00 Uhr, eine durchgehende Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung. Wer mittels Selbsttest, Schnelltest oder PCR-Test positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurde, ist nach der neuen Regelung verpflichtet, mindestens für fünf Tage außerhalb der eigenen Wohnung eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen. Somit ist es auch positiv getesteten Personen möglich, spazieren zu gehen, einzukaufen oder anderen Aktivitäten nachzugehen, sollte es der Gesundheitszustand zulassen. Ein Besuch im Fitnessstudio, in der Gastronomie oder einem Beherbergungsbetrieb ist demnach faktisch trotzdem nicht möglich. Sollten Sie also am Tag der Anreise nachweislich noch infiziert sein, können Sie leider nicht anreisen bzw. nicht einchecken. Sollten Sie während eines Aufenthaltes nachweislich an SARS-CoV-2 erkranken, ist eine Abreise leider verpflichtend (s. hierzu auch unter Punkt „Sonder-Stornobedingungen“ auf dieser Seite).
PoC-Antigen-Selbsttest
Gäste, die bei Anreise Symptome wie starken Husten oder Fieber aufweisen, sind verpflichtet, vor dem CheckIn einen PoC-Antigen-Selbsttest durchzuführen. Sollte ein Gast während des Aufenthaltes an Husten oder Fieber erkranken, so besteht auch für diesen Fall die Verpflichtung, einen PoC-Antigen-Selbsttest durchzuführen. Für beide Anwendungsfälle werden die PoC-Antigen-Selbsttests kostenfrei durch unser Empfangsteam zur Verfügung gestellt. Es gelten immer die bei Anreise auf dieser Seite veröffentlichten Regelungen zur SARS-CoV-2-Testung.
Maskenpflicht
Eine behördlich angeordnete Pflicht zum Tragen einer Mund-/Nasenbedeckung (MNB) besteht nicht mehr. Damit entfällt auch im Gästehaus die Pflicht zum Tragen einer MNB.
Gästen, Schwestern und Mitarbeiter:innen im Gästehaus steht es jederzeit frei, ob sie eine MNB tragen möchten oder nicht.
Vitalzentrum
Gästen steht es frei, während einer Anwendung im Vitalzentrum eine Mund-/Nasenbedeckung zu tragen oder nicht. Gleiche Regelung gilt für unsere Mitarbeiter:innen im Vitalzentrum. Sollte ein Gast jedoch wünschen, dass der Therapeut während einer Einzelanwendung eine Mund-/Nasenbedeckung trägt, so kommen wir diesem Wunsch sehr gerne nach; in diesem Fall gilt die Maskentragepflicht jedoch für Therapeut:in und Gast gleichermaßen. Sollten Sie dies wünschen, äußern Sie es bitte vor Beginn der Anwendung ggb. dem Therapeuten.
Eine FFP2-Maske kann im Bedarfsfall vor Beginn der Anwendung am Empfang des Gästehauses erworben werden.
Sonder-Stornobedingungen
Sehr verehrte, liebe Gäste von Kloster Arenberg,
hiermit senden wir Ihnen einen herzlichen Gruß – verbunden mit der Hoffnung, dass Sie soweit wohlauf sind.
Für Aufenthalte auch während der noch anhaltenden SARS-CoV-2-Pandemie bzw. im Übergang zur SARS-CoV-2-Endemie gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Ausnahme: Sollten Sie am Tag der Anreise an einer SARS-CoV-2-Infektion erkrankt sein (ärztlicher Nachweis über positives Testergebnis erforderlich oder positiver Selbsttest in Kloster Arenberg), verzichten wir aus Kulanz auf die Berechnung von Stornierungskosten (bei Individual- und Kursaufenthalten nur betreffend die Übernachtungskosten). Diese Kulanzregelung gilt also grundsätzlich auch bei Buchung von Kursen – mit Ausnahme der nachfolgenden Regelung betreffend das Referent:innenhonorar:
Bei Kursen muss bei kurzfristiger Stornierung das Kurshonorar externer Referent:innen gem. unserer Geschäftsbedingungen (s. unter „Rücktritt des Gastes“, Ziffer 5) erstattet werden. Bei Referent:innen aus dem eigenen Hause (Mitarbeiter von Kloster Arenberg) stellen wir jedoch kein Ausfallhonorar in Rechnung. Damit wird Ihr Risiko allenfalls auf das externe Kurshonorar, worauf Kloster Arenberg keinen Einfluss hat, begrenzt.
Sollte ein Gast (Individualgast / Kursteilnehmer) aufgrund Covid-19-ähnlicher Symptome oder aus sonstigem Grund seinerseits den Wunsch äußern, vorzeitig abzureisen, so gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (s. unter „Rücktritt des Gastes“ Punkt 4.). Die Hausleitung behält sich vor, bei eindeutigen Symptomen für eine Infektion mit SARS-CoV-2 vom betreffenden Gast einen Nachweis zu verlangen, der eine Infektion nach den geltenden wissenschaftlichen Erkenntnissen weitgehend ausschließt. Hierzu genügt die Vorlage eines PoC-Antigen-Selbsttests (kann im Gästehaus kostenfrei durchgeführt werden). Bei einer vorzeitigen Abreise – egal aus welchem Grund, also auch bei einer während des Aufenthaltes auftretenden SARS-CoV-2-Infektion – gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Kulanz-Stornoregelung kommt in diesem Falle nicht zum Zuge).
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie hier.
Wir freuen uns, Sie als unsere Gäste in Kloster Arenberg begrüßen zu dürfen.
Bleiben Sie weiterhin gesund und behütet.
Bernhard Grunau Kloster Arenberg, den 6. Februar 2023
Geschäftsführer
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Samstag und Sonntag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr
unter 0261 64010